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Stärkung der Grundkonstitution

Jeder Mensch ist anders. Jeder Mensch hat andere Stärken und Schwächen.

 

Die Behandlung der ganz individuellen Grundkonstitution (lat. constitutio corporis ‚Verfassung‘, ‚Zustand des Körpers‘) bezeichnet eine Behandlung, die auf ungünstige Veranlagungen oder seit der Geburt bestehende Gesundheitsstörungen des Patienten einwirkt. 

Es geht darum den Hauptschwachpunkt zu finden und dem Körper zu helfen  wieder in seine Balance zu finden.

Wenn ein Mensch „von Grund auf therapiert“ wird, ist es möglich von einer Konstitutionstherapie zu sprechen.

Um die entsprechende Grundkonstitution richtig zu erkennen, wird die erste Anamnese unter Berücksichtigung folgender Punkte erhoben:

 

  • Vorhandensein ernsthafter Krankheiten in der Familie

  • Bisher aufgetretene Krankheiten der Patientin/des Patienten

  • Gemüts- und Wesenssymptome

  • Besondere, individuelle, auffällige Symptome

  • Allgemeinsymptome (z. B. Essensvorlieben, -abneigungen, Schlafgewohnheiten, Verdauung, Temperaturempfinden etc.)

  • Lokalsymptome (z. B. Hautveränderungen, Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Zahnprobleme etc.) und ihre Modalitäten (wann, wie, wo, wie oft)


 

 

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